Sport und Brexit


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    Nic Couchman, Vorsitzender der auf Sportrecht spezialisierten Kanzlei Couchmans LLP, Vertragspartner von GlobalSportsJobs, spricht über die jüngsten Entwicklungen hinsichtlich des Brexits und der möglichen Auswirkung auf den Sport.

    Nach mehr als drei Monaten voller Spekulationen und Intrigen gewährte die britische Premierministerin, Theresa May, den lang ersehnten Einblick in den Zeitplan für die Aktivierung des Artikels 50 und Großbritanniens EU-Austritt.

    Die Premierministerin bestätigte, dass der Antrag bis Ende März 2017 gestellt werden soll. Ab da an beginnen die zweijährigen Austrittsverhandlungen, mit dem Ziel den Brexit-Prozess bis zum 31.03.2019 zu vollziehen.  

    Diese Verhandlungen sind höchst umstritten. Abgesehen von denen die gegen den Brexit sind (eine deutliche Mehrheit in manchen Regionen), gibt es ein breites Spektrum an Unterstützung für verschiedene Brexit-Optionen, die von hart bis sanft reichen.

    Da der vor ihnen liegende Weg von den Ansichten aller anderen 27 EU-Mitgliedsstaaten abhängt, ist es zu diesem Zeitpunkt schwierig vorauszusagen, welche Art von Brexit sich durchsetzen wird. Die Anzahl an sich überlappenden wirtschaftlichen, regulatorischen und rechtlichen Aspekten, die beachtet und neuverhandelt werden müssen, ist unfassbar groß und birgt enorme Konsequenzen für die internationale Sportindustrie.

    Eher eine Amputation als ein Austritt?

    Rechtlich gesehen gleicht der Brexit-Prozess eher der Amputation eines Gliedmaßes als dem Austritt eines Klubmitglieds.

    Einige britische Regierungsbeamte beschrieben den Amputationsprozess als spektakulär komplex, denn das Bindegewebe, die Arterien, Nerven, Muskeln und Venen zwischen Großbritannien und Europa sind sehr stark miteinander verbunden.

    Jede einzelne Faser durch zu schneiden wird ein mühsamer und langwieriger Prozess. Manche schätzen, es könnte 10 Jahre dauern, bis sämtliche Regelungen vollständig ausgehandelt sind.

    Das beantragte Aufhebungsgesetz, das das Gesetz über europäische Gemeinschaften von 1972 außer Kraft setzen soll, könnte bei diesem Prozess behilflich sein. Dabei handelt es sich, um die Übertragung aller herrschenden EU-Regelungen ins britische Recht und es erlaubt dem britischen Parlament anschließend jedes unerwünschte Gesetz später zu ändern oder aufzuheben. Trotzdem verschleiert dieser notwendige Schritt den schwierigen Weg, der auf sie zukommt, keineswegs.

    Die Folgen für das Gliedmaß und den restlichen Körper sind komplex und schwerwiegend. Die im Artikel 50 beschriebene Prozedur war eindeutig nicht dafür gedacht, den Ausstieg für EU-Mitglieder einfach zu gestalten. Sobald der zweijährige Austrittsprozess begonnen hat, ist eine Fristverlängerung nur bei Einstimmigkeit aller EU-Mitgliedsländer möglich. Auch wenn die Verhandlungen innerhalb der 24 Monate noch nicht abgeschlossen sein sollten, kommt es zur Amputation. Dies sollte die Aufmerksamkeit der Verhandlungsführer auf die wichtigsten Ziele richten. Sie werden sich nicht in einer Situation wiederfinden wollen, in der am 31.03.2019 um Mitternacht alle Vertragsverpflichtungen zwischen Europa und Großbritannien, ohne einen Ersatz zu haben, entfallen.

    Allerdings ermöglicht solch ein Zeitplan einer Minderheit der europäischen Mitgliedsstaaten, mehr Macht als normalerweise auf das Ergebnis ausüben zu können. In gewisserweise ist die Einleitung der Prozedur des Artikels 50 ein Glücksspiel.

    Eine Möglichkeit die Zeitspanne zu verlängern, wäre ein mögliches Austrittsabkommen durch eine qualifizierte Mehrheit (65% statt 100%) des Europäischen Rats zu erlauben. Ein Schritt, der eine Verlängerung über die zwei Jahre hinaus beinhaltet, um bestimmte Aspekte der Verhandlungen abzuschließen. Die rechtliche und politische Legitimierung einer solchen Herangehensweise wäre jedoch fragwürdig, falls dessen wahre Absicht darin liegt, die zweijährige Austrittsfrist zu umgehen.

    Der rote Faden, der sich durch die ganze komplexe Angelegenheit zieht, ist die Ungewissheit, ob es eine signifikante und weitgehend ungewisse Auswirkung auf die Sportindustrie sowie andere Industrien geben wird.

    In Großbritannien sind die Aktivitäten im Bereich der Übernahme und Fusion seit der durch das Referendum getroffene Entscheidung im Juni 2016 signifikant zurückgegangen. Investoren, Sportorganisationen usw. warten sicherlich auf neue Erkenntnisse bezüglich der Verhandlungsbedingungen. Wird Großbritannien zu einer isolierten, protektionistischen Vorgehensweise gezwungen sein oder werden sich die verbleibenden EU-Mitgliedsstaaten, angesichts der Tatsache, dass Großbritannien die sechstgrößte Volkswirtschaft der Welt ist, bereit erklären, eine Brexit-Light-Version in Betracht zu ziehen? Wird der Pfund weiter an Wert verlieren? Werden Zölle auf britische Produkte und Dienstleistungen erhoben – Sportrechte inklusive?

    Auswirkung auf Sportgeschäfte

    Sportverträge, die unter anderem Medienrechte, Sponsoring und Veranstaltungsvereinbarungen betreffen, gehen oft über mehrere Jahre und sind länderübergreifend. Sportorganisationen, Medieninhaber, Sponsoren, Athleten usw., die auf europäischer Ebene mehrjährige Verträge und Übereinkommen, die bis nach März 2019 gehen, eingehen wollen, haben berechtigte Sorgen, wie sie ihre Position in diesem neuen Umfeld verteidigen wollen.

    Natürlich ist eine Maßnahme, die auf jeden Fall in Betracht gezogen werden sollte, sich rechtlichen Rat zu suchen, der sich wahrscheinlich auf zwei wichtige Bereiche konzentrieren wird:

    1.    Welche Auswirkung könnte eine plötzliche Änderung des Gesetzes und/oder der Umstände auf die betroffenen Geschäfte haben?

    2.    Was kann man tun (inklusive vertragliche Bestimmungen), um solchen Folgen vorzubeugen?

    Zu letzterem könnte zum Beispiel noch eine Höhere-Gewalt-Klausel dazukommen und/oder eine Regelung zur wesentlichen Verschlechterung der Vermögensverhältnisse könnte ausgearbeitet werden, um gegen spezifische Probleme, die für den betreffenden Vertrag gelten, anzugehen. Dies könnte unter gewissen Umständen auch Kündigungsrechte umfassen oder gegebenenfalls das Recht, dass der britische Teil einer internationalen Transaktion in einen gesonderten Vertrag umgewandelt wird, sofern es für die Parteien, sobald die Folgen des Austrittsabkommens Großbritanniens bekannt sind, sinnvoll ist.

    Es bietet sich zudem auch die Möglichkeit, die gerichtliche Positionierung bezüglich des Eigentumsrechts sowohl innerhalb als auch außerhalb der zukünftigen Grenzen des Binnenmarkts zu berücksichtigen.

    In der Zwischenzeit werden die kommenden Änderungen zweifellos eine Auswirkung auf den Sport haben – vor allem auf den Fußball. Jegliche potentielle Änderung der Visa-Regelungen kann längerfristige Vertragsverlängerungen und Verpflichtungen von europäischen Spielern vor der Frist im Jahr 2019 fördern. Das Transferfenster im Sommer 2018 wird möglicherweise das letzte sein, in dem Großbritannien Teil des Binnenmarkts ist und es kann mit viel Aktivität seitens der Vereine zu rechnen werden, die versuchen werden, sich europäische Talente zu sichern.

    Ein Problem mit denen sich viele Sportorganisationen bereits auseinandersetzen, ist die Auswirkung der möglichen Änderung der Abläufe und Gesetze zum Markenschutzrecht auf ihre bereits bestehenden und geplanten internationalen Markenprogramme. Inwieweit das europäische Markenschutzregime weiterhin für britische Marken gilt, ist noch unklar und wird eine sorgfältige Prüfung und Verwaltung der Portfolios benötigen.

    Eine weitere Konsequenz des Brexits wird das Ende der Zuständigkeit des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) für Großbritannien sein. Während das System, das EuGH um eine Vorabentscheidung zu ersuchen, endet, ist es wahrscheinlich, dass die britischen Gerichtshöfe zur Orientierungshilfe weiterhin Zugang zu der EU-Rechtsprechung haben werden. Was passiert mit den Referenzen des EuGHs, die zum Zeitpunkt des Brexits, wenn man die lange Vorlaufzeit berücksichtigt, damit alle Referenzen aufgelöst werden, immer noch ausstehen? Mangels einer spezifischen Vereinbarung zum Austrittsabkommen im Artikel 50 lautet die einfache Antwortet, dass niemand es weiß. Möglich wäre, dass ausstehende Referenzen als gegenstandslos erklärt werden und somit ungültig sind. Dies verlangt, dass sie gestrichen werden oder das EuGH einfach erklärt, dass es nicht mehr länger dafür zuständig ist, solche Fälle zu bestimmen.

    Chirurgische Präzision

    Um nun zum Amputationsvergleich wieder zurückzukehren, die Chirurgen auf beiden Seiten werden mit großem Geschick arbeiten und sehr geduldig sein müssen, um den Schaden für den Patienten und das Gliedmaß bei dieser noch nie dagewesenen Operation so klein wie möglich zu halten.

    Es bleibt abzuwarten, ob dieser Prozess ein Allheilmittel ist oder sich am Ende als verheerend rausstellt. In der Zwischenzeit sollten sich die Sportgeschäftsmänner nicht aus dem heraushalten, sondern sich zusammenschließen, um gut aufgestellt zu sein. Sie sollten die möglichen Brexit-Ergebnisse – hart oder sanft, schmerzlos oder schmerzvoll, kurz oder lang – für ihre rechtlichen, regulatorischen und wirtschaftlichen Strategien mit einkalkulieren.

    Wenn Sie mehr über Couchmans und unsere Arbeit herausfinden möchten, kontaktieren Sie bitte Nic Couchman – nic.couchman@couhcmansllp.com

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